§ 94 Abs 2 EBG
Wurde der Schaden durch ein Verschulden sowohl des Berechtigten als auch des Frachtführers verursacht, kommt die Mitverschuldensregelung des § 1304 ABGB zur Anwendung.
E 20.6.2006, 4 Ob 77/06m (RS0120924)
§ 94 Abs 2 EBG
Wurde der Schaden durch ein Verschulden sowohl des Berechtigten als auch des Frachtführers verursacht, kommt die Mitverschuldensregelung des § 1304 ABGB zur Anwendung.
E 20.6.2006, 4 Ob 77/06m (RS0120924)