§ 1400 ABGB
§ 1403 Abs 1 ABGB
Darf sich nach den AGB eines Kreditunternehmens zum Kreditkartengeschäft das Widerspruchsrecht des Karteninhabers ausschließlich auf Umstände beziehen, dann kann sich ein Widerspruch des Karteninhabers nur darauf gründen, dass er überhaupt keine gültige Anweisungserklärung abgegeben hat. Lediglich in diesem Fall und im Fall eines offenkundigen Rechtsmissbrauchs besteht trotz prinzipieller Abstraktheit der Forderung des Vertragsunternehmens gegenüber der Kreditkartengesellschaft kein Anspruch; die Kreditkartengesellschaft kann in diesen Fällen Zahlung an das Vertragsunternehmen verweigern.