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Entscheidungen in Übersicht EÜ87 (RZ 2005, 200)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2005, 200 Heft 9 v. 1.9.2005

§ 17 Abs 1 HGB

§ 37 HGB

Firmenabkürzungen und Firmenschlagworte dürfen im Geschäftsverkehr nur verwendet werden, wenn die Abkürzung als solche erkennbar ist. Entsteht der Eindruck einer anderen (zweiten) Firma, so ist das Gebot der Firmeneinheit verletzt.

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