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Entscheidungen in Übersicht EÜ46 (RZ 2005, 123)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2005, 123 Heft 5 v. 1.5.2005

§ 29 AÖSp

Der auf Basis des § 29 AÖSp entwickelte Speditionstarif für Kaufmannsgüter setzt in unmittelbarer Bezugnahme auf primäre Ansprüche des Spediteurs ("Barauslagen", "Nachnahmen", "Provisionstarif" und "Reklamationsprovision") einen Zinssatz von 1,5 % pro Monat für den Verzugsfall fest. Diese Bestimmung findet auf Regressansprüche nicht Anwendung.

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