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Strafsachen §§ 136 StGB, 37 Abs 1 und 3 FSG (RZ 2005/10)

EntscheidungenStrafsachenBearbeitet von SenPräs i.R. Dr. Rudolf KiesswetterRZ 2005/10RZ 2005, 99 Heft 4 v. 1.4.2005

§§ 136 StGB

37 Abs 1 und 3 FSG:

Der Verwaltungsstraftatbestand nach § 37 Abs 1 iVm Abs 3 FSG und der Tatbestand des unbefugten Gebrauchs von Fahrzeugen nach § 136 StGB unterscheiden sich in den jeweils wesentlichen Tatbestandsmerkmalen grundlegend voneinander und konkurrieren daher echt. Die Bestrafung wegen Verwirklichung beider Tatbestände verstößt nicht gegen Art 4 Abs 1 7. ZPMRK; § 99 Abs 6 lit c StVO wird davon nicht tangiert.

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