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Entscheidungen in Übersicht EÜ156 (RZ 2005, 282)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2005, 282 Heft 12 v. 1.12.2005

§ 32 Abs 2 GewO

§ 1 UWG

Das Nebenrecht eines Gewerbes darf nur ausgeübt werden, wenn auch das Gewerbe betrieben wird, aus dem es abgeleitet wird (hier: Übernahme von Filmen und Datenträgern zur Ausarbeitung von Fotos).

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