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Entscheidungen in Übersicht EÜ130 (RZ 2005, 253)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2005, 253 Heft 11 v. 1.11.2005

§ 94 ÄrzteG 1998

§ 1330 ABGB

Das Schlichtungsverfahren nach § 94 ÄrzteG ist auch vor gerichtlicher Geltendmachung von Ansprüchen auf Unterlassung nach § 1330 ABGB durchzuführen, wenn diese ehrenrührige oder kreditschädigende Behauptungen über ein mit der ärztlichen Berufsausübung zusammenhängendes Verhalten betreffen.

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