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Zwischenstaatliche Vereinbarungen, die für Familienrichter bedeutsam sein könnten

WissenschaftWerner Schütz*)*)LStA Dr. Werner Schütz, BMJRZ 2005, 234 Heft 11 v. 1.11.2005

1. Haager Minderjährigenschutzübereinkommen (BGBl. Nr. 446/1975)

Vertragsstaaten:

Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal (einschließlich von Macao, nun Sonderverwaltungszone der VR China), Schweiz, Spanien und Türkei.

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