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Entscheidungen in Übersicht EÜ108 (RZ 2005, 228)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2005, 228 Heft 10 v. 1.10.2005

§ 215 Abs 1 ABGB

§ 33 JWG

Der Kostenersatzanspruch nach § 33 JWG (und § 39 WrJWG) umfasst auch jene Kosten der vollen Erziehung, die im Rahmen einer vom Jugendwohlfahrtsträger angeordneten vorläufigen Maßnahme nach § 215 ABGB entstanden sind.

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