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Entscheidungen in Übersicht EÜ76 (RZ 2004, 140)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2004, 140 Heft 6 v. 1.6.2004

§ 90a Abs 1 StPO

Die Kombination einer diversionellen Erledigungsform mit einer anderen diversionellen Erledigungsform ist nicht zulässig. Damit soll eine dem Diversionscharakter nicht mehr entsprechende übermäßige Inanspruchnahme des Verdächtigen durch Verknüpfung von Diversionsmaßnahmen hintangehalten werden.

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