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Strafsachen § 2 Abs 1 lit b StEG; Art 6 MRK (RZ 2004/14)

EntscheidungenStrafsachenBearbeitet von SenPräs i.R. Dr. Rudolf KießwetterRZ 2004/14RZ 2004, 140 Heft 6 v. 1.6.2004

§ 2 Abs 1 lit b StEG

Art 6 MRK:

Bei der Entscheidung über einen - nach ergangenem Freispruch - geltend gemachten Anspruch auf Entschädigung für die erlittene Verwahrungs-, Untersuchungs- oder Auslieferungshaft hat im Hinblick auf die Unschuldsvermutung (Art 6 MRK) eine Prüfung, ob der Verdacht entkräftet ist, zu unterbleiben.

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