Als Teilnehmerin an einer seit Jahren bestehenden Supervisionsgruppe für Richterinnen und Richter weiß ich, wovon ich ich rede. Wer allerdings von mir eine theoretische Erklärung zum Thema Supervision erwartet, den muss ich enttäuschen. Für mich bestand und besteht der Erfolg dieses Instruments zur Qualitätssicherung meiner Arbeit im Erleben der Problemlösung in mir selbst, - manchmal in Form einer plötzlichen Erkenntnis, manchmal durch ein In-Gang-Setzen eines inneren Prozesses, der schließlich den Blick freigibt für das eigentlich Bedeutsame. Wie oft fragte ich mich in meinen Jahren als Familienrichterin oder Gerichtsvorsteherin, warum gerade dieser Fall, dieser Konflikt, diese Person meine Ruhe, meine Aufmerksamkeit, meine Professionalität im Umgang mit Menschen zu gefährden drohte. In der (in Abständen von zumeist 14 Tagen) stattfindenden Supervisionsgruppe fand ich nicht nur das aufmerksame Zuhören in vertrauter Runde von 6-8 Kolleginnen und Kollegen, sondern wurde ich durch ihre assoziativen Beiträge und dem professionellen Agieren des Supervisors zu einer Klarheit geführt, die ich allein vielleicht nie, jedenfalls aber nicht so rasch erreicht hätte. Und diese Klarheit wiederum erweiterte nicht nur meinen Handlungsspielraum, mein professionelles Wirken, meine Führungsqualität, sondern befreite mich auch oft auch von innerem Druck und Zweifeln. Dabei möchte ich eines betonen: entscheiden, den Fall lösen also, musste und muss ich immer ich allein. Wichtig ist mir allerdings, dass es mir trotzdem dabei gut geht. - Deswegen mache ich Supervision!