1. Einleitung
Der materiellen Wahrheit kommt im Strafprozess höchster Stellenwert zu. Dies ist etwas im Prinzip vermeintlich Selbstverständliches. OGH-Präsident Dr. Rzeszut hat diese Selbstverständlichkeit bei der Eröffnung des Ottensteiner Strafrechtsseminars 2004 von sich gegeben und mit den von ihm daraus gezogenen Schlussfolgerungen - auf die hier nicht einzugehen ist, weil sie nicht den Vorsitzenden oder die Hauptverhandlung betroffen haben - für Unmut in der Anwaltschaft gesorgt.