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Wahrheitsfindung und Prozessökonomie - Welche Rolle kommt dem Vorsitzenden in der Hauptverhandlung zu?**)**)Um Fußnoten erweiterte Fassung eines am 25.3.2004 vor der Österreichischen Gesellschaft für Strafrecht und Kriminologie in Wien gehaltenen Vortrags.

WissenschaftMichael Danek*)*)Dr. Michael Danek, Hofrat des OGHRZ 2004, 122 Heft 6 v. 1.6.2004

1. Einleitung

Der materiellen Wahrheit kommt im Strafprozess höchster Stellenwert zu. Dies ist etwas im Prinzip vermeintlich Selbstverständliches. OGH-Präsident Dr. Rzeszut hat diese Selbstverständlichkeit bei der Eröffnung des Ottensteiner Strafrechtsseminars 2004 von sich gegeben und mit den von ihm daraus gezogenen Schlussfolgerungen - auf die hier nicht einzugehen ist, weil sie nicht den Vorsitzenden oder die Hauptverhandlung betroffen haben - für Unmut in der Anwaltschaft gesorgt.

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