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Entscheidungen in Übersicht EÜ54 (RZ 2004, 115)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2004, 115 Heft 5 v. 1.5.2004

§ 19 ZPO

Die prozessuale Befugnis des Nebenintervenienten umfasst alle Prozesshandlungen, die der Unterstützung der Hauptpartei dienen, worunter auch die Streitverkündung fällt.

E 20.1.2004, 4 Ob 252/03t (RS 118499)

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