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Entscheidungen in Übersicht EÜ35 (RZ 2004, 88)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2004, 88 Heft 4 v. 1.4.2004

§ 206 StGB

Beim Tatbestand des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen handelt es sich um kein "Unternehmensdelikt" im eigentlichen Sinn, bei dem ein Versuch ausgeschlossen wäre; vielmehr ist ein eigenständiges Versuchsstadium vor dem Unternehmen des Beischlafs bzw einer dem Beischlaf gleichzusetzenden geschlechtlichen Handlung möglich.

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