§ 1 StGB
Eine teleologische Reduktion, die selbst vom engstmöglichen Gesetzeswortlaut erfasste Fälle von der Anwendung einer Privilegierung ausschließt, verstieße als Lückenschließung zu Lasten des Angeklagten gegen § 1 StGB.
E 30.10.2003, 15 Os 130/03 (RS 118117)