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Entscheidungen in Übersicht EÜ17 (RZ 2004, 67)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2004, 67 Heft 3 v. 1.3.2004

§ 1336 Abs 2 ABGB

§ 351 HGB

Verbraucherschützende Vorschriften gelten auch zugunsten des Vertragsübernehmers, wenn er als Verbraucher in eine geschützte Position einrückt. Der Schutzzweck des § 351 HGB verlangt dessen Anwendung unabhängig davon, ob eine Vertragsstrafenverpflichtung erstmals begründet oder vertraglich übernommen wird. Das richterliche Mäßigungsrecht des § 1336 Abs 2 ABGB kann daher - unabhängig von der Sachlage bei Vertragsabschluss und vom Vertragsinhalt - für eine die Vertragsposition eines Vertragspartners übernehmende Neupartei dann in Anspruch genommen werden, wenn die Neupartei im Zeitpunkt ihres Vertragseintritts Nicht- oder Minderkaufmann war.

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