Das Präsidium des Österreichkonvents hat die Vereinigung der österreichischen Richter und die Bundessektion Richter und Staatsanwälte in der GÖD eingeladen, Überlegungen anzustellen, wie Leistungsanreize in der Gerichtsbarkeit gesetzt werden könnten, aber auch, ob weitere Kontrollmaßnahmen von Nöten wären.
Hier das Ergebnis: