I. Einleitung
Gesetze haben ebenso wie der Mensch ihre Geburtstage und Jubiläen. Runde Geburtstage sind für den Menschen häufig Gelegenheit und Anlass für eine Rückschau und für Zukunftspläne. Beim Gesetz verhält es sich ähnlich: Das Jubiläum bietet Gelegenheit für das, was man modern "Standortbestimmung" nennt, gibt zugleich aber Anlass zu Reflexionen, ob und in welchem Umfang das Normenwerk noch in der Lage ist, seinen Aufgaben nachzukommen. Dementsprechend soll in den folgenden Zeilen eine auf das Sachwalterrecht bezogene "Standortbestimmung" unternommen werden, in der die Frage nach Sinn und Zweck der Sachwalterschaft und den daraus herzuleitenden Handlungspflichten des Sachwalters erörtert werden (II.); hieran schließen sich einige Überlegungen über die Zukunftsperspektiven, in denen es - im Einklang mit aktuellen rechtspolitischen Bestrebungen - um Alternativen zur Sachwalterschaft gehen wird (III.).