I.
Drei Bemerkungen seien diesem Beitrag vorausgeschickt:
Erstens: Der im Folgenden verwendete Terminus Richter wird im Sinne einer grammatikalisch genusneutralen Bezeichnung für Organe der rechtsprechenden Gewalt beiderlei Geschlechts gebraucht.
Zweitens: Die Überlegungen zum Thema sind Ergebnis einer fast 40-jährigen richterlichen, ganz persönlichen Berufserfahrung, die sich nicht nur auf Österreich bezieht. Diese Erfahrungen sind weder einmalig noch sensationell, jedoch nicht unwesentlich von Menschen beeinflusst, denen ich im Laufe dieser Zeit begegnet bin.