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Entscheidungen in Übersicht EÜ185 (RZ 2003, 189)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2003, 189 Heft 7 und 8 v. 1.7.2003

§ 3 StGB

§ 90 StGB

Das sogenannte Eigenverantwortlichkeitsprinzip oder Autonomieprinzip, wonach bei einverständlicher Fremdverletzung der Täter durch die Einwilligung des Verletzten gerechtfertigt ist und somit die objektive Erfolgszurechnung ausgeschlossen wird, kommt jedenfalls nicht zum Tragen, wenn der Täter gegenüber dem Tatopfer über ein überlegenes Sachwissen verfügt.

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