vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Entscheidungen in Übersicht EÜ143 (RZ 2003, 157)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2003, 157 Heft 6 v. 1.6.2003

§ 1167 ABGB

§ 31e KSchG

Der Reiseveranstaltungsvertrag ist nach herrschender Ansicht ein gemischter Vertrag, der Elemente des Werkvertrages, des Dienstleistungsvertrages und der Geschäftsbesorgung enthält und bei dem sich die Gewährleistungsrechte des Reisenden grundsätzlich nach § 1167 ABGB in der hier anzuwendenden Fassung richten. § 31e KSchG enthält für den Reiseveranstaltungsvertrag eine Sondergewährleistungsvorschrift, die die allgemeine Regelung des § 1167 ABGB nicht verdrängt, sondern nur ergänzt

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!