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Entscheidungen in Übersicht EÜ138 (RZ 2003, 156)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2003, 156 Heft 6 v. 1.6.2003

§ 496 Abs 1 Z 3 ZPO

Wird die Sache wegen so genannter "rechtlicher Feststellungsmängel" an das Erstgericht zurückverwiesen, dann ist eine neuerliche Verhandlung nur dann aufzutragen, wenn sie noch erforderlich ist; andernfalls kann zur bloßen Urteilsfällung zurückverwiesen werden (vergleiche Kodek in Rechberger ZPO2 § 496 Rz mwN).

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