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Entscheidungen in Übersicht EÜ117 (RZ 2003, 128)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2003, 128 Heft 5 v. 1.5.2003

§ 29 Abs 1 FinStrG

Wenn auch für die Erstattung einer Selbstanzeige im Gesetz keine besondere Form vorgesehen ist, so erfordert sie nach dem klaren Wortlaut des § 29 Abs 1 FinStrG doch die Darlegung der begangenen Verfehlung. Ein bloßes Eingestehen einer Tat im Zuge einer Vernehmung kann nicht als eine Selbstanzeige angesehen werden.

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