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Entscheidungen in Übersicht EÜ101 (RZ 2003, 110)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2003, 110 Heft 4 v. 1.4.2003

§ 40a JN

§ 110 KO

Die Feststellung der "Richtigkeit" von Unterhaltsforderungen von Minderjährigen als Konkursforderungen selbst hat entsprechend § 110 Abs 3 KO so wie auch sonst die Bestimmung des Unterhaltes im Verfahren Außerstreitsachen zu erfolgen. Über die Rangordnung ist aber zufolge § 110 Abs 3 letzter Halbsatz vom Konkursgericht abzusprechen. Dies erfasst auch die Frage, ob überhaupt eine Konkursforderung vorliegt.

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