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Entscheidungen in Übersicht EÜ98 (RZ 2003, 110)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2003, 110 Heft 4 v. 1.4.2003

Art 30 Abs 3 CMR

Der Frachtführer stellt das Gut im Sinne des Art 30 Abs 3 CMR dem Empfänger schon dann zur Verfügung, wenn er es ihm zur Ablieferung anbietet. Die Frist des Art 30 Abs 3 CMR beginnt auch dann zu laufen, wenn der Empfänger die Annahme des ihm vom Frachtführer zur Ablieferung angebotenen Gutes ablehnt.

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