vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Entscheidungen in Übersicht EÜ93 (RZ 2003, 109)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2003, 109 Heft 4 v. 1.4.2003

§ 1304 ABGB

§ 25 Abs 3 GSPG 1989

Da § 25 Abs 3 GSPG 1989 ein Schutzgesetz darstellt, das den Spieler vor den Gefahren des existenzgefährdenden (pathologischen) Glücksspiel schützen soll, fällt die Tatsache, dass der Spieler weiterhin am Glücksspiel teilnimmt und nicht selbst eine Sperre veranlasst, bei der Beurteilung seines Mitverschuldens nicht entscheidend ins Gewicht.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!