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Entscheidungen in Übersicht EÜ85 (RZ 2003, 109)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2003, 109 Heft 4 v. 1.4.2003

§ 1489 ABGB

§ 332 ASVG

Für den Sozialversicherungsträger, der gemäß § 332 ASVG eine Schadenersatzforderung des Verletzten (Sozialversicherten) schon im Zeitpunkt des Entstehens der Schadenersatzforderung erwirbt, beginnt die Verjährungsfrist des § 1489 ABGB erst dann zu laufen, wenn er selbst die Kenntnis von Schaden und Schädiger erlangt hat oder erlangen hätte können.

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