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Entscheidungen in Übersicht EÜ70 (RZ 2003, 107)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2003, 107 Heft 4 v. 1.4.2003

§ 30a Abs 1 KSchG

Beim Rücktrittsrecht nach § 30a Abs 1 KSchG kommt es nur auf die erstmalige Besichtigung des Objekts durch den präsumptiven Erwerber an. Dieser muss sich eine bereits früher vorgenommene Besichtigung des Objekts durch einen Dritten (in casu: Ehegatten) nicht zurechnen lassen.

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