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Sparwut als Regierungsprogramm

EditorialBarbara HeligeRZ 2003, 93 Heft 4 v. 1.4.2003

Es war eine schwere Geburt! Nach mehr als drei Monaten wurde schließlich doch eine Regierung gebildet. Die Koalition von ÖVP und FPÖ wird - wenn auch unter anderen Vorzeichen - fortgesetzt. Was bedeutet das nun für die Gerichtsbarkeit? Das Regierungsprogramm bietet wenig Neues, in der Regierungserklärung des Bundeskanzlers kommt die Justiz überhaupt nicht vor. Erst bei genauerem Hinsehen ergibt sich ein Bild, das ich wie folgt zusammenfassen würde: Im materiellen Recht sind eher punktuelle Reformen (Nachbarrecht, Heimverträge usw) geplant, ein großes Reformkonzept ist nicht erkennbar. Im formellen Recht ist die nunmehr bevorstehende Außerstreitreform absolut zu begrüßen, bei der StPO-Vorverfahrensreform wurde leider die Gelegenheit nicht genützt, auf die berechtigten Einwände der Richter und Staatsanwälte einzugehen. Hier wird es in der parlamentarischen Beratung notwendig sein, noch Verbesserungen hineinzureklamieren. Ein Schwergewicht legt das Regierungsprogramm allerdings auf gerichtsorganisatiorische Maßnahmen. Der Jugendgerichtshof soll bereits am 1.7.2003 aufgelöst werden, obwohl mit der von Justizminister Böhmdorfer verfügten Übersiedlung des Gerichts seine ursprünglichen Wünsche bereits erfüllt sind.

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