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Entscheidungen in Übersicht EÜ61 (RZ 2003, 87)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2003, 87 Heft 3 v. 1.3.2003

§ 288 Abs 2 Z 3 StPO

Ein erfolgreich geltend gemachter Feststellungsmangel berechtigt den Obersten Gerichtshof zu einer Entscheidung in der Sache selbst (§ 288 Abs 2 Z 3 erster Satz [§ 292 erster Satz] StPO), wenn dieser eine sogenannte prozessuale Tatsache betrifft, was für die materiell-rechtliche Vorschrift des § 65 StGB nicht zutrifft.

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