vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Entscheidungen in Übersicht EÜ44 (RZ 2003, 86)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2003, 86 Heft 3 v. 1.3.2003

§ 281 Abs 1 Z 5 StPO

"Entscheidend" sind nur jene Tatsachen, die entweder auf die Unterstellung der Tat unter ein bestimmtes Strafgesetz oder auf die Wahl des anzuwendenden Strafsatzes Einfluß haben; nicht hingegen gehören hiezu Umstände, welche etwa nur für die Strafzumessung von Bedeutung sind. (RS 99497 13 Os 116/74)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!