§ 5 StGB
§ 9 StGB
Der Irrtum über ein normatives Tatbestandsmerkmal schließt den Vorsatz aus und ist daher nicht nach § 9 StGB zu beurteilen.
§ 5 StGB
§ 9 StGB
Der Irrtum über ein normatives Tatbestandsmerkmal schließt den Vorsatz aus und ist daher nicht nach § 9 StGB zu beurteilen.