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Entscheidungen in Übersicht EÜ15 (RZ 2003, 83)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2003, 83 Heft 3 v. 1.3.2003

§ 891 ABGB

Die Solidarhaftung in der Hauptsache bezieht sich auch auf verzugsabhängige Nebenforderungen, wie etwa Eintreibungskosten, sofern der betreffende Solidarschuldner in Verzug ist. In diesem Fall hat jeder für den Verzug des anderen einzustehen und haftet auch für Kosten, die bei Eintreibungsversuchen gegen den anderen entstanden sind.

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