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Vereinigung der österreichischen Richter

InternaRZ 2003, 38 Heft 2 v. 1.2.2003

An alle Mitglieder

Die Hauptversammlung der Vereinigung der österreichischen Richter hat am 21. November 2002 beschlossen, den Mitgliedsbeitrag für das Jahr 2003 wie folgt festzusetzen:

1.) Für Mitglieder der Vereinigung der österreichischen Richter, die nicht Mitglied der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst sind:

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