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Entscheidungen in Übersicht EÜ240 (RZ 2003, 257)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2003, 257 Heft 11 v. 1.11.2003

§ 16 Abs 8 MRG

§ 37 Abs 3 Z 13 MRG

Ein Zwischenfeststellungsantrag, der auf die Feststellung der Unwirksamkeit der Mietzinsvereinbarung abzielt, muss innerhalb der Fallfrist des § 16 Abs 8 MRG gestellt werden, wenn es sich um die erstmalige "Anfechtung" einer Mietzinsvereinbarung handelt.

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