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Entscheidungen in Übersicht EÜ260 (RZ 2003, 259)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2003, 259 Heft 11 v. 1.11.2003

§ 281 Abs 1 Z 5 StPO

§ 289 StPO

Die zu den entscheidenden Tatsachen angestellten Erwägungen eines in Teilrechtskraft erwachsenen Urteils dürfen zu jenen des Urteils im nachfolgenden Rechtsgang nicht im Widerspruch stehen, weil sonst derart getroffene Feststellungen des nachfolgenden Rechtsganges als offenbar unzureichend begründet zu beurteilen wären.

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