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Entscheidungen in Übersicht EÜ262 (RZ 2003, 259)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2003, 259 Heft 11 v. 1.11.2003

§ 494a Abs 6 StPO

§ 159 aF StGB

Die Verlängerung der Probezeit einer bedingten Strafnachsicht ist ungeachtet des zwischenzeitigen Außerkrafttretens der dem Schuldspruch zugrunde liegenden Gesetzesstelle grundsätzlich zulässig. Hier: § 159 aF StGB.

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