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Entscheidungen in Übersicht EÜ243 (RZ 2003, 257)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2003, 257 Heft 11 v. 1.11.2003

§ 10 AußStrG

§ 12a FamLAG

Der Unterhaltsschuldner kann auch noch im Rekursverfahren mit zulässiger Neuerung (§ 10 AußStrG) die steuerliche Entlastung im Sinne der neuen Rechtslage nach § 12a FamLAG geltend machen.

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