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Q&As zur Berichterstattungspflicht gemäß Artikel 8 der EU-Taxonomie-Verordnung

UnternehmensberichterstattungWP Mag. Brigitte Frey/Georg Rogl/DI Mag. Katharina Schönauer/Dipl.-Ök. Andrea Sternisko, CPA/Mag. Sanela Terko, CPA/StBRWZ_digitalOnly 2022/31RWZ_digitalOnly 2022, 1 Heft 4 v. 27.4.2022

Die Sub-Arbeitsgruppe "Taxonomie-Artikel-8-Berichterstattung" des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer hat fachliche Hinweise für einen ersten Überblick zu den Anforderungen gemäß Artikel-8-Berichterstattung ausgearbeitet.11Im Weiteren wurden die fachlichen Hinweise zur Berichterstattungspflicht gem Artikel 8 Taxonomie-Verordnung von der Leitung des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision am 30. März 2022 beschlossen und veröffentlicht, siehe dazu https://portal.ksw.or.at/download/fachinformation/mUpliEFxv6VZAuG15ilMzA ||/, nachfolgend "KSW-fachliche Hinweise". Seitens der Mitglieder der Sub-Arbeitsgruppe wurde eine Auswahl einzelner Q&As getroffen und diese für den vorliegenden Beitrag redaktionell aufbereitet. Die dynamische Entwicklung rund um die EU-Taxonomie-Verordnung (Taxonomie-VO)22EU-Taxonomie-Verordnung - VO (EU) 2020/852 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2020 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/2088 , ABl L 2020/198, nachfolgend "Taxonomie-VO". sowie deren zahlreiche und umfassenden delegierten Verordnungen stellen sämtliche Akteure der Wirtschaft vor neue Herausforderungen. Demnach ist zu beachten, dass es sich bei dem Fragen/Antworten-Katalog um erste Fachmeinungen für die Anwendung völlig neuer Berichterstattungsanforderungen handelt.

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