Das "Committee of European Audit Oversight Bodies" (CEAOB) veröffentlichte weitere Leitlinien zur Auslegung der als Abschlussprüfer-Verordnung bezeichneten VO (EU) Nr 537/2014 (AP-VO). Im Fokus stehen diesmal die Vorschriften zur Höchstlaufzeit des Prüfungsmandats bei der Abschlussprüfung von Unternehmen von öffentlichem Interesse und der damit verbundenen externen, internen und graduellen Rotation von Abschlussprüfern bzw Prüfungsgesellschaften und deren Beschäftigten. Der vorliegende Beitrag erläutert die Hintergründe und Rechtsgrundlagen zu den Rotationsbestimmungen, gibt die wesentlichen Inhalte der CEAOB-Leitlinie zusammengefasst wieder und geht dabei auf nationale Besonderheiten ein.