Die neue Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), sieht eine grundlegende Transformation der bisherigen Nachhaltigkeitsberichterstattung in der Europäischen Union vor. Die mit ihr einhergehenden, verbindlich anzuwendenden Berichtsstandards werfen eine Vielzahl an Fragen auf: Ab wann ist nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) zu berichten und auf wen treffen diese zu? Über welche Aspekte müssen Unternehmen zukünftig berichten? Und wie definieren die ESRS das Konzept der doppelten Wesentlichkeit?