Mit der Veröffentlichung des Entwurfs für eine Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit ("Corporate Sustainability Due Diligence Directive")1 im Februar 2022 hat die Europäische Union (EU) nun den nächsten Schritt in Richtung eines nachhaltigen Wirtschaftens und die Erfüllung des EU Green Deal sowie der Sustainable Development Goals (SDGs) gesetzt. Insb zielt der CSDDD-E darauf ab, negative Auswirkungen auf die Menschenrechte und die Umwelt entlang von Wertschöpfungsketten zu ermitteln, zu vermeiden, zu beheben und zu minimieren.