Die Nachhaltigkeitsberichterstattung erlebt derzeit eine äußerst dynamische Weiterentwicklung. Ende April 2022 hat die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) dreizehn Konsultationsentwürfe zu EU-Berichtsstandards zur Nachhaltigkeit - den sog European Sustainability Reporting Standards (ESRS) - veröffentlicht. Nach der gegenwärtig in Brüssel verhandelten Corporate Sustainability Disclosure Directive (CSRD) werden diese als delegierte Rechtsakte EU-weit von ca 49.000 EU-Unternehmen anzuwenden sein. Betroffene Unternehmen müssten zukünftig umfangreiche Angaben zu ihrer Nachhaltigkeit im (Konzern-)Lagebericht machen. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die zu erwartenden künftigen Berichtsstandards und deren Wirkung auf die Berichtspraxis mit besonderem Blick auf die Finanzfunktion der Unternehmen.