Die kürzlich veröffentlichte Zinsvortrags-ÜbergangsV1 bildet eine Schnittstelle zwischen der Zinsschrankenregelung des § 12a KStG und Umgründungen. Die Verordnung regelt die Rahmenbedingungen für den Übergang eines bei der übertragenden Körperschaft bestehenden Zins- oder EBITDA-Vortrages, orientiert sich dabei an den für den Übergang von Verlustvorträgen geltenden Grundsätzen, sieht jedoch punktuell Modifikationen vor. Der vorliegende Beitrag gibt einen Überblick über diese sich aus der Verordnung ergebenden und für die Konzernbesteuerung relevanten Neuerungen.