Im Gegensatz zu den Vorschriften des UGB, wonach die Behandlung eines sich aus der Kapitalkonsolidierung ergebenden passiven Unterschiedsbetrages von den unterschiedlichen Ursachen abhängt,1 sieht IFRS 3 eine sofortige Ertragserfassung vor, der eine detaillierte und zu wiederholende Kaufpreisallokation vorangeht. Bereits im Rahmen der Konzeption des IFRS 3 als auch bei dessen Überarbeitung wurde in den Comment Letters auf die Problematik möglicher fehlerhafter Bewertungen hingewiesen. In der Praxis wird immer wieder versucht, die Entstehung eines Gewinnes aus einem Unternehmenserwerb mit den Bewertungsvorschriften des IFRS 13 zu erklären. Im nachfolgenden Beitrag wird auf die Konzeption und die dieser zugrunde liegenden Annahmen des IASB näher eingegangen und es werden die möglichen Entstehungsursachen kritisch betrachtet. Darüber hinaus wird anhand der wenigen empirischen Erhebungen zu diesem Thema analysiert, ob die Annahmen des IASB auch in der Anwendung der Normen Deckung finden. Im Beitrag wird sodann auf das Erfordernis der wirtschaftlichen Gesamtbetrachtung eingegangen und es wird die technische Bewertungsargumentation kritisch betrachtet.*