Die auf zwei Säulen (Pillar One und Pillar Two) basierende Neuordnung der internationalen Konzernbesteuerung knüpft in mehreren Punkten an die Konzernrechnungslegung an. Dieser Umstand könnte zu einer de facto umgekehrten Maßgeblichkeit, also der Berücksichtigung steuerlicher Erwägungen in der bilanziellen Gewinnermittlung des Konzerns, führen. Der vorliegende Beitrag beleuchtet die Pillar One und Pillar Two inhärenten Anknüpfungspunkte an die Rechnungslegung und legt dar, welche Anreize dadurch entstehen und welche Auswirkungen sich hinsichtlich der Erstellung des Jahresabschlusses ergeben könnten.