Durch die Taxonomie-VO werden Unternehmen zukünftig dazu verpflichtet, ihren ökologisch nachhaltigen Anteil an Umsätzen, Investitionen und Betriebsaufwendungen offenzulegen. Die Berechnungslogik dieser Taxonomiequoten wirft diverse Anwendungsfragen auf, welche neben den Anwendern auch deren Abschlussprüfer beeinflusst.