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Die EU-Taxonomie-Verordnung - Implikationen für Unternehmen und deren Abschlussprüfer

UnternehmensberichterstattungDavid Roider, MSc (WU)/Jennifer Wedl, MSc (WU)RWZ 2022/20RWZ 2022, 118 Heft 4 v. 28.4.2022

Durch die Taxonomie-VO werden Unternehmen zukünftig dazu verpflichtet, ihren ökologisch nachhaltigen Anteil an Umsätzen, Investitionen und Betriebsaufwendungen offenzulegen. Die Berechnungslogik dieser Taxonomiequoten wirft diverse Anwendungsfragen auf, welche neben den Anwendern auch deren Abschlussprüfer beeinflusst.

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