Seit dem NaDiVeG 2017 sind bestimmte Unternehmen zur Erstellung eines nicht-finanziellen Berichtes/zur nicht-finanziellen Berichterstattung verpflichtet. Insbesondere durch den Aktionsplan der Europäischen Kommission für eine umweltfreundliche und saubere Wirtschaft zeigen sich weitergehende Auswirkungen auf das unternehmerische Berichtswesen. Dazu zählen die Taxonomie-Verordnung, das EU-Lieferkettengesetz und vor allem der Entwurf der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Als Folge wurde EFRAG beauftragt, noch im Jahr 2022 EU Sustainability Reporting Standards zu entwickeln, die zukünftig die Grundlage einer neuen Form der Unternehmensberichterstattung sein werden. Aufgrund der Bedeutung dieser Initiative haben wir uns entschlossen, das bisherige Fach Rechnungswesen um das Fach Unternehmensberichterstattung zu erweitern. In diesem werden alle Entwicklungen im Zusammenhang mit der Unternehmensberichterstattung, die nicht direkt das finanzielle Rechnungswesen betreffen, behandelt werden.