Dem drohenden Verstoß gegen einen Syndikatsvertrag (hier: Zustimmungserfordernis seitens des Minderheitsgesellschafters zu Umstrukturierungen, einschließlich Gesellschafterausschluss) kann durch auf Unterlassung bestimmter Stimmrechtsausübung durch den Mehrheitsgesellschafter und Syndikatspartner gerichtete einstweilige Verfügung vorgebeugt werden.
OGH 25. 2. 2022, 6 Ob 211/21d